Der Zertifikatsdownload startet in Kürze
1.) Die Österreichische Notariatskammer führt dieses elektronische Verzeichnis für die Beurkundungs- und Notarsignaturen (Signaturverzeichnis) gemäß § 140b Abs. 1 Z. 3 und Abs. 4 NO. Aus dem Signaturverzeichnis sind die Berechtigungen für die elektronischen Beurkundungssignaturen und die elektronischen Notarsignaturen der Notare und ihrer Substituten ersichtlich. Die den Beurkundungs- und Notarsignaturen zugrunde liegenden qualifizierten Zertifikate können auch über den Verzeichnisdienst des Zertifizierungsdiensteanbieters abgefragt werden (www.a-trust.at).
2.) Die Archivsignatur des GOG-Archivs (§ 91c Abs. 2 GOG) ist dem Präsidenten der Österreichischen Notariatskammer zugeordnet.